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Aufgaben Übersicht






 

 

 







Gartendenkmalpflege:


Der historische Garten ist ein Bauwerk, das vornehmlich aus Pflanzen, also lebendem Material, besteht, folglich vergänglich und erneuerbar ist. Sein Aussehen resultiert aus einem ständigen Kräftespiel zwischen jahreszeitlichen Wechsel, natürlicher Entwicklung und naturgegebenem Verfall einerseits und dem künstlerischen sowie handwerklichen Willen andererseits, der darauf abzielt, seinem Zustand Dauer zu verleihen. (Art. 2 der Charta von Florenz)

Objekt der Gartendenkmalpflege sind nicht nur Gärten, sondern alle Objekte im nicht bebauten Raum (Freiraum), welche die Voraussetzungen eines Denkmals erfüllen und aus Pflanzen bestehen oder pflanzliche Elemente beinhalten. Dies umfasst im letztgenannten Fall dann also auch nicht-pflanzliche Bestandteile.
Denkmalwürdig können nicht nur die bekannten feudalen Gärten und Parks, sondern auch öffentliche und private Anlagen aus nachfolgenden Zeiten sein.


Das Aufgabengebiet kann vom geschichtlich bedeutsamen Einzelbaum (z.B. einer Tanzlinde), dem Erhalt einer Allee, eines Barock- oder Landschaftsgartens, eines Friedhofs, usw., bis zur Erhaltung riesiger Kulturlandschaften (z.B. Wörlitzer Garten) gehen.

Grundlage und Rahmen des Schutzes, der Pflege und von Erhaltungs- bzw. Wiederherstellungsmassnahmen von Gartendenkmalen sind die gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen. Dies sind in Deutschland die Landes-Denkmalschutzgesetze . Der Denkmalschutz fällt unter die Kulturhoheit der Länder in Deutschland.

Für die Unterschutzstellung gibt es im Prinzip zwei Systeme: Entweder stellt das Gesetz grundsätzlich alle Objekte, die die im Gesetz definierten Kriterien erfüllen, als Denkmal unter Schutz.

Denkmallisten haben dann nur informellen Charakter. Oder es sind nur die Objekte, die in gesonderten Denkmallisten aufgeführt werden, als Denkmal geschützt.

Dies gibt dem Eigentümer, der sich an Auflagen zu halten hat, Rechtssicherheit, denn er muss nur in der Liste nachschauen. Die Erstellung und ständige Aktualisierung erfordert aber einen hohen Aufwand.

Gerade für den Bereich der Gartendenkmale ist dieses System derzeit nachteilig, denn hier bestehen noch erhebliche Erfassungsdefizite.

Es können Überschneidungen mit der Baudenkmalpflege und der Bodendenkmalpflege (Archäologische Denkmalpflege), sowie dem Naturschutz bestehen.

Zur Entdeckung verschütteter Gartenstrukturen und Kartierung können zerstörungsfreie Methoden der archäologischen Prospektion, wie z.B. die Luftbildarchäologie, dienlich sein.
Die Erforschung ursprünglicher Wegeverläufe und deren Schichtenaufbau oder der Wasserversorgung eines Brunnens, der Standorte von Gewächshausern, Pavillons, Bäumen, usw. in einem historischen Garten kann auch Ausgrabungen erfordern.









   
   
   
   
 

 

 

 
     

 

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